Gericht: Landtag muss keine Auskunft über Verwandten-Gehälter geben
München - Der Bayerische Landtag muss keine Auskünfte darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Ein Chefredakteur hatte darauf geklagt.
Der Bayerische Landtag muss keine Auskünfte darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Donnerstag entschieden. Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes auf.
Der frühere Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, hatte im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre auf Herausgabe der Daten geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte. Die Zeitung wollte wissen, wieviel Geld sie bekam. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes geht sie das aber nichts an.
dpa