„Gegen den Veranstalter und die angetroffenen 20 Personen in der Küche wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Die Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog sehen hier 5000 Euro für den Veranstalter und 500 Euro für die jeweiligen Teilnehmer vor“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend. (kam) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.