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Urteil für Angeklagten in Doppelmord von Gersthofen

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Ist der Angeklagte schuldig? Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann seine 49 und 50 Jahre alten Nachbarinnen in deren Haus in Gersthofen-Hirblingen mit zahlreichen Messerstichen umgebracht, um mit den Bankkarten der Frauen an deren Vermögen zu kommen.
Ist der Angeklagte schuldig? Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann seine 49 und 50 Jahre alten Nachbarinnen in deren Haus in Gersthofen-Hirblingen mit zahlreichen Messerstichen umgebracht, um mit den Bankkarten der Frauen an deren Vermögen zu kommen. © dpa

Um an das Geld zu kommen, soll ein 32-Jähriger in Schwaben seine Nachbarinnen mit zahlreichen Messerstichen umgebracht haben. Nun hat das Landgericht das Urteil verkündet.

Augsburg - Update vom 28. November: Nach dem Raubmord an einem Frauenpaar ist der Nachbar der Opfer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 32-Jährige wurde am Dienstag vom Augsburger Landgericht des zweifachen Mordes schuldig gesprochen, obwohl er zu den Vorwürfen beharrlich schweigt. „Sie sind ein eiskalter Typ“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser zum Angeklagten.

„Sie sind ein eiskalter Typ“

Die Richterin stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freigelassen werden kann und voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis bleiben muss.

Die Strafkammer folgte damit nach dem knapp zweimonatigen Indizienprozess ganz dem Antrag der Staatsanwältin. Die Kritik der Verteidiger, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht den Sachverhalt einseitig zuungunsten des Angeklagten ermittelt hätten, wies Riedel-Mitterwieser entschieden zurück.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der hoch verschuldete Mann seine 49 und 50 Jahre alten Nachbarinnen in deren Haus in Gersthofen-Hirblingen (Landkreis Augsburg) mit zahlreichen Messerstichen umgebracht, um mit den Bankkarten der Frauen an deren Vermögen zu kommen. In den Tagen nach der Bluttat wurden an mehreren Bankautomaten im Landkreis Augsburg und in Prag insgesamt 5020 Euro von den Konten des einen Opfers abgehoben.

Wie kam der Täter an die Geheimzahl?

Wie der deutsche Staatsbürger an die Geheimzahl kam, konnte nicht im Detail geklärt werden. Möglicherweise hatte die 50-Jährige dem Mörder noch kurz vor ihrem Tod ihre Pin-Nummer offenbart, an die Geheimzahl der zweiten Frau gelangte der Täter wohl nicht.

Der 32-Jährige sitzt seit Mitte Dezember 2016 in Untersuchungshaft. Er wurde wenige Tage nach dem Verbrechen an dem lesbischen Paar festgenommen, von den Leichen fehlte bis dahin jede Spur. Diese wurden kurz vor Weihnachten verscharrt am Fluss Schmutter einige hundert Meter vom Tatort entfernt gefunden - knapp zwei Wochen nach dem Verschwinden der Frauen. Dort hatte der Angeklagte drei Tage nach der Bluttat die Toten vergraben.

20 Jahre Haft für den Doppelmord oder Freispruch?

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat eine lebenslange Haftstrafe verlangt, die Verteidiger des Angeklagten haben auf Freispruch plädiert.

 „Der Mord ist ihm nicht nachzuweisen“, sagte Rechtsanwalt Walter Rubach in seinem Plädoyer. Die beiden Anwälte deuteten an, dass der 32-Jährige vielleicht bei der Beseitigung der zwei Leichen geholfen habe. Aber deswegen dürfe nicht darauf geschlossen werden, dass er auch der Täter sei. Die Strafkammer will am (morgigen) Dienstag das Urteil verkünden.

Angeklagter hatte im Prozess eisern geschwiegen

Der Angeklagte schweigt seit seiner Festnahme zu dem Doppelmord-Vorwurf. Das vermögende lesbische Paar war vor knapp einem Jahr zu Hause mit Dutzenden teils tiefen Messerstichen umgebracht worden. Die Leichen wurden damals in der Nähe der Ortschaft Gersthofen-Hirblingen, wo die Opfer und der Angeklagte wohnten, am Fluss Schmutter verscharrt. Dort wurden die Toten knapp zwei Wochen nach der Bluttat von der Polizei entdeckt. In der Zwischenzeit waren an Bankautomaten in Bayern und Prag mehr als 5000 Euro von den Konten der einen Frau abgehoben worden.

Die Familie des 32-jährigen Deutschen war seit Jahren mit den 49 und 50 Jahre alten Frauen bekannt, sie hatte auch einen Reserveschlüssel zu dem Nachbarhaus. So soll der Angeklagte unbemerkt in die Wohnung gelangt sein. Die Staatsanwältin stützt sich auf verschiedene DNA-Spuren, die von der Sonderkommission sichergestellt wurden. Zudem wurde ein Wohnungsschlüssel des 32-Jährigen an dem Ort entdeckt, wo die Leichen vergraben waren.

Die Verteidiger warfen den Ermittlern vor, dass sie das Puzzle der Indizien nur von dem gewünschten Ergebnis aus betrachtet hätten. Wenn man nicht davon ausgehe, dass der Nachbar der Mörder sei, könnten die Indizien nichts beweisen. Zudem gebe es keine direkten Zeugen im Umfeld des Tatorts, betonte Rubach. „Kein Mensch hat ihn gesehen.“

Doppelmordprozess in Augsburg
Der Ort bei Gersthofen, an dem die beiden Leichen gefunden wurden. Ein 31-Jähriger muss sich wegen der Tat nun vor Gericht verantworten. © dpa

dpa

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