Paradoxe Bayern-Regeln für stille Tage: „Man darf Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich betrinken, aber ...“

Eine Initiative im bayerischen Landtag geht dagegen an. Denn, die Regel für stille Tage im Freistaat erscheint in einigen Punkten paradox.
München - Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ an diesen Tagen in der Regel zwischen 2 und 24 Uhr untersagt.
An diesen Tagen gilt - neben Allerheiligen - in Bayern ein Tanzverbot
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag (Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten)
- Karsamstag
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiliger Abend (24. Dezember)
Video: Tanzverbot und Feiertag
Tanzverbot in Bayern - Grüne fordern Gleichstellung
Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen. „Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen“, sagt die Grünen-Kulturpolitikerin Sanne Kurz. Nur Tanzen sei nicht erlaubt. (mm/ml) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA