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Paradoxe Bayern-Regeln für stille Tage: „Man darf Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich betrinken, aber ...“

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Von: Martina Lippl

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Aschermittwoch in Bayern
Bayern, Passau: Eine Büste des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Strauß steht beim Politischen Aschermittwoch der CSU auf dem Tisch. © dpa/Peter Kneffel

Eine Initiative im bayerischen Landtag geht dagegen an. Denn, die Regel für stille Tage im Freistaat erscheint in einigen Punkten paradox.

München - Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ an diesen Tagen in der Regel zwischen 2 und 24 Uhr untersagt.

An diesen Tagen gilt - neben Allerheiligen - in Bayern ein Tanzverbot

Video: Tanzverbot und Feiertag

Tanzverbot in Bayern - Grüne fordern Gleichstellung

Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen. „Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen“, sagt die Grünen-Kulturpolitikerin Sanne Kurz. Nur Tanzen sei nicht erlaubt. (mm/ml) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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