Gerichtsurteile werden online veröffentlicht
München - Die Justiz im Freistaat geht bei der Öffentlichkeitsarbeit neue Wege: Wegweisende Entscheidungen der bayerischen Gerichte können ab sofort im Internet nachgelesen werden.
Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) schaltete am Donnerstag die neue bayerische Rechtsprechungsdatenbank frei. „Gerichtsentscheidungen haben in einem Rechtsstaat große Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen und den Rechtsfrieden in einer Gesellschaft“, sagte Kreuzer. Die Rechtsprechungsdatenbank ist Teil der Webseite Bayern-Recht. Bisher waren dort aber nur Landesgesetze, Verordnungen, Amtsblätter und Verwaltungsvorschriften zu lesen. Die Datenbank soll in Zukunft ausgebaut und ergänzt werden.
Bürger mit Internetanschluss können somit jederzeit nachlesen, warum rheinland-pfälzische Firmen kein „Oktoberfest-Bier“ anpreisen dürfen. Der Titel: „Markenmäßige Benutzung der geschützten Marke "Oktoberfest-Bier" in einem mit der Webseite des Veranstalters eines überregionalen Volksfestes verlinkten Presseartikel“ (Landgericht München I vom 19. Februar 2008).
Andere Entscheidungen dürften eher für Fachkreise von Interesse sein. Etwa: „Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung des Anrechts auf betriebliche Altersversorgung bei Abschluss einer Liquidationsversicherung nach Eheende“ (OLG München, Senat für Familiensachen vom 12. April 2011).
dpa