1. hallo-muenchen-de
  2. Bayern

Autofahrer fährt Fußgänger an - Urteil: Es war keine Absicht

Erstellt:

Kommentare

Aschaffenburg - Ein Autofahrer rammt scheinbar absichtlich zwei Jugendliche und verletzt sie schwer. Vor Gericht fiel nun eine überraschende Entscheidung.

Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft gefordert wegen versuchten Totschlags - doch ein Autofahrer, der in Unterfranken zwei Jugendliche angefahren hat, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den 36-Jährigen am Mittwoch nur wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Zusätzlich muss der Lastwagenfahrer für ein Jahr und fünf Monate seinen Führerschein abgeben und 100 soziale Arbeitsstunden leisten.

Die Tat geschah am Abend des 12. April: Der Mann war mit seinem Auto auf der Durchgangsstraße durch Sailauf bei Aschaffenburg unterwegs. Zwei 17 und 19 Jahre alte Männer überquerten vor ihm die Straße, jenseits eines Zebrastreifens - er verfehlte sie nur knapp. Deswegen sauer soll sich einer der Jugendlichen an die Stirn getippt, der andere ihm den Stinkefinger gezeigt haben. Daraufhin stieg der 36-Jährige auf die Bremse - er habe sich provoziert gefühlt, ließ er seinen Anwalt vor Gericht erklären. Er habe zurückgesetzt und die Jugendlichen zur Rede stellen wollen. „Dann habe ich wohl das Lenkrad verrissen.“ Unerwartet sei das Auto ausgebrochen.

Auto war 30 bis 35 Stundenkilometer zu schnell gewesen

Es erfasste die beiden Jugendlichen und verletzte sie schwer: Einer wurde durch die Luft geschleudert. Blutergüsse, großflächige Hautabschürfungen, einen verletzten Knöchel und eine Platzwunde am Hinterkopf listet die Anklageschrift auf. Das Auto sei beim Aufprall 30 bis 35 Stundenkilometer schnell gewesen. Eine Zeugin sagte aus, es sei „wie eine Flipperkugel“ angekommen.

Der Staatsanwalt glaubte dem Angeklagten nicht, dass er die beiden Jugendlichen nur versehentlich erwischte - und forderte die Gefängnisstrafe. Dem widersprachen die Richter nun: Es sei dem Mann nicht nachzuweisen, dass er die zwei Jugendlichen absichtlich gerammt habe. Es sei nicht klar, ob er sie überhaupt gesehen habe oder vielmehr ein Fahrfehler zu dem Zusammenstoß geführt habe. Mit der Bewährungsstrafe bleibt der 36-Jährige nun auf freiem Fuß. Revision ist zugelassen.

dpa

Auch interessant

Kommentare