Behinderte Tochter eingesperrt - Mutter akzeptiert Geldstrafe

Rosenheim - Eine 55-Jährige, die ihre geistig behinderte Tochter in einer Wohnung im oberbayerischen Rosenheim eingeschlossen hatte, ist wegen Vernachlässigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Wie das Amtsgericht Rosenheim am Donnerstag mitteilte, hat die Mutter gegen den Strafbefehl vom 22. September keinen Einspruch eingelegt. Damit ist die 55-Jährige rechtskräftig verurteilt, zu einem Prozess kommt es nicht. Das Betreuungsverfahren hinsichtlich der Tochter laufe noch weiter, hieß es.
Mitte April hatten Polizisten das verschlossene Zimmer der damals 26-Jährigen aufgebrochen, nachdem sich deren Mutter unmittelbar vor der Zwangsräumung ihrer Wohnung in Suizidabsicht im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt hatte. Die 55-Jährige überlebte den Sturz.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann die Tochter wegen ihrer schweren Erkrankung keine Aussage dazu machen, ob sie gegen ihren Willen eingesperrt war. Am Tag nach der Entdeckung der jungen Frau in der total vermüllten Wohnung hatte die Staatsanwaltschaft von einer menschlichen Tragödie gesprochen.
dpa