Die Windschutzscheibe muss komplett von Schnee und Eis befreit werden. Wer nur ein Guckloch freikratzt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild
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Das Freikratzen der Windschutzscheibe ist im Winter eine lästige Aufgabe. Weniger Aufwand hat, wer sich nur ein Guckloch verschafft. Doch reicht das aus?
München - Wenn Autofahrer im Winter einen schneebedeckten Wagen startklar machen, müssen sie vereiste Scheiben komplett freikratzen. Ein Guckloch zum Blinzeln durch die Windschutzscheibe reicht nicht aus, warnt der ADAC.
Guckloch in Scheibe: Es drohen Bußgelder Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen und hat bei einem Unfall auch eine Mithaftung. Auch Dach, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten sind von Schnee und Eis zu befreien. Mit einer verdreckten Beleuchtungsanlage gestoppt zu werden, kann 20 Euro Bußgeld kosten.
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Eiskratzer aus Plastik, Scheibenenteiser und kleine Besen sind laut ADAC praktische Hilfsmittel. Tabu ist dagegen, heißes Wasser auf die Scheiben zu kippen: Sie könnten dann Risse bekommen oder zerspringen.
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Eis und Schnee: Dieses Bußgeld droht Autofahrern Was Recht ist bei Eis und Schnee. Ab sofort sind Winterreifen in Deutschland vorgeschrieben. Nach dem Gesetz, das Ende November 2010 vom Bundesrat verabschiedet wurde, sind Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen Pflicht. © dpa Schnee auf dem Dach oder mit Sommerreifen unterwegs? Das kann für Autofahrer teuer werden. Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt. © dpa Auf verschneiten und glatten Straßen" winterlichen Straßenverhältnissen" ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss hierzulande ein Verwarnungsgeld von 60 Euro zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. © dpa Wird durch die falsche Bereifung dazu noch der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Die Straßenverkehrsordnung versteht sogenannte M+S-Reifen als Winterreifen, die Mindestprofiltiefe ist mit 1,6 Millimetern gesetzlich vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt eine Profiltiefe von mindestens vier Milimetern. Auch sollten die Winterreifen nicht älter als fünf Jahre sein. Ab dem 1. Januar 2018 gekaufte Winterreifen müssen außerdem das Alpine-Symbol vorweisen. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sowie geprüfte Winterreifen, die zusätzlich das Schneeflockensymbol mit den drei Bergspitzen zeigen. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Außerdem gilt in Österreich seit kurzem eine gesetzliche Pflicht für Winterreifen. Wer zwischen dem 1. November und dem 15. April in dem Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Wer dabei die Verkehrssicherheit schwer beeinträchtigt, kann mit bis zu satten 5000 Euro zur Kasse gebeten werden. Unter Umständen ziehen die Behörden das Auto auch komplett aus dem Verkehr. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld 10 Euro muss auch derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Frostschutzmittel muss in der Scheibenwischanlage enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem rutscht der Schnee beim Bremsen sonst nach vorne auf die Windschutzscheibe. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind. Die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß schützt nicht vor einer Strafe. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden. © dpa Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. © dpa Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen. © HUK Eis Schnee Auto Winter Vorschriften Bußgeld Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein. © dpa