Einmal aktiviert, zeichnet „SoundSnip“ die Umgebungsgeräusche auf. Dauerhaft abgespeichert werden die letzten 60 Sekunden nur auf erneuten Tastendruck. Diese Basisversion gibt es kostenlos im Playstore für Androidgeräte. Zudem gibt es eine „Pro-Version“ für 2,49 Euro, mit der man die vergangenen zehn Minuten speichern kann. Gewinn machen Bucksch und Frisch mit der App noch nicht. Sie finanziert sich aus anderen Projekten der Studenten.
„Jeder hat das Recht, seine Einwilligung zur Aufzeichnung zu verweigern“
Lustiger Party-Gag oder illegaler Lauschangriff? Katharina Grasl (Foto), juristische Sachbearbeiterin bei der Verbraucherzentrale Bayern, steht in Hallo Rede und Antwort.
Was ist bei einer App wie „SoundSnip“ grundsätzlich zu beachten?
Das Recht am gesprochenen Wort ist ein Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zum Recht am gesprochenen Wort gehört es, dass jeder selbst entscheiden kann, wer seine nichtöffentlich gesprochenen Äußerungen aufzeichnen darf und ob sie in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen.
Reicht es, die Anwesenden auf die tatsächlich gespeicherte Aufnahme aufmerksam zu machen? Oder muss ich schon darauf hinweisen, dass die App im Hintergrund läuft?
Soll eine Aufzeichnung über diese App erfolgen, muss die Einwilligung des Gegenübers eingeholt werden. Jeder hat das Recht, bei privaten Gesprächen seine Einwilligung zu verweigern. Ob schon eine Einwilligung für die Nutzung der App im Hintergrund eingeholt werden muss, hängt entscheidend davon ab, in wie weit die App schon in das Recht am gesprochenen Wort eingreift. So wie die App beschrieben ist, muss ja schon eine Art Aufzeichnung erfolgen, bevor durch Tippen der letzte Moment festgehalten wird. Andernfalls wäre ja keine Aufzeichnung von bereits Gesprochenem möglich. Zu beachten ist, dass die Aufnahme des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Relevanz haben kann (§ 201 StGB).
Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?
Datenschutzrechtlich ist immer Vorsicht geboten, wenn Apps Zugriff auf Mikrofon und Kamera haben. Umfangreiche Aufnahmen sind hier möglich, vor allem, wenn die Apps im Hintergrund aktiv sind. Nutzer müssen den Unternehmen hier die Berechtigung erteilen, beispielsweise auf das Mikrofon zugreifen zu dürfen, was jedoch meist unvermeidbar ist, wenn man die App nutzen möchte. Entscheidend ist, wie die Unternehmen die Aufzeichnungen verwenden. Werden die Aufzeichnungen gespeichert, wenn ja, wie lange? Wer erhält Zugriff?
lit